Finanzielle Unterstützung

Unterstützungsantrag stellen

Wenn ihr von staatlicher Repression getroffen seid und Kosten für Strafverfahren, Anwält:innen usw. auf euch zukommen, so könnt ihr bei der Roten Hilfe einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Der Anspruch der Roten Hilfe ist, dass ihr nicht alleine auf euren Unkosten sitzen bleibt, sondern diese solidarisch getragen werden. Derzeit beträgt der reguläre Unterstützungssatz aus Bundesmitteln 50 % der Kosten, die dir entstehen. Nach Auffassung der RH sollten die restlichen 50% jedoch nicht von dir alleine gestemmt werden, sondern durch Solidarität vor Ort aufgebracht werden. Dies kann zum einen durch Spendenaktionen, Solipartys und dergleichen passieren, weiter können wir als Ortsgruppe der Roten Hilfe auch im Rahmen unserer Möglichkeiten deinen Fall publik machen und zu Solidarität aufrufen. (Natürlich nur, wenn das von dir gewollt ist.)

Es kann jedoch passieren, dass es dir und auch der Bewegung vor Ort nicht möglich ist den anderen Teil der Kosten aufzubringen. Gerade in Zeiten von Corona ist es ja auch nicht so einfach möglich Soli-Tresen und Partys zu veranstalten. In diesem Fall kannst du dies bei Antragsstellung direkt mit angeben und beispielsweise auch erwähne, dass du nicht viel Kohle hast und daher einen weitergehenden Antrag stellen möchtest. Hier kannst du einen beliebigen Satz zwischen 51 und 100 % beantragen.

Wir als deine Ortsgruppe werden deinen Antrag dann bearbeiten und mit dir besprechen, ob noch Dinge fehlen, ob es Nachfragen unsererseits gibt und dergleichen. Du kannst den Antrag entweder direkt bei uns in der offenen Sprechstunde stellen, dich mit uns verabreden um diesen zu besprechen oder du schickst ihn uns einfach per Mail oder Post.

Wichtig ist, dass du zusätzlich zu den nötigen Kopien auch der Verarbeitung deiner persönlichen Daten in der Roten Hilfe zustimmst. Das Merkblatt hierzu solltest du lesen und dann diese Einwilligungserklärung unterzeichnet an uns senden. Nur so können wir deinen Unterstützungsantrag bearbeiten und zusammen mit unserem Votum an den Bundesvorstand zur Entscheidung weiterleiten.

Falls du kein Konto hast, kannst du Unterstützungsbetrag auch auf unser Ortsgruppen Konto zur Auszahlung überweisen lassen. Weiter kannst du auch beantragen, dass bspw. die Anwält:innen Rechnung direkt von der RH beglichen werden. Es ist auch möglich sich von Anwält:innen Vorschussrechnungen ausstellen zu lassen, wenn diese bereits eine Anzahlung von euch fordern, bevor sie tätig werden. Wir haben allerdings auch gute Erfahrung mit solidarischen Anwält:innen vor Ort gemacht, welche keine Vorleistung von dir erwarten und dir auch lediglich die Pflichtverteidiger:innen Gebühr berechnen, um sich nicht an dir und deiner Situation zu bereichern und dadurch deine und unsere politischen Ideale zu unterstützen.

Das brauchen wir für die Bearbeitung eines Unterstützungsantrages:

  • Name, Adresse, möglichst Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC.
  • Was wird dir konkret vorgeworfen (§§)?
  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion hast Du dich beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden? Wenn vorhanden: Kopien von Aufrufflugblättern etc. beilegen.) –> Hier ist es wichtig, dass du nur das schreibst, was dir vorgeworfen wird, nicht was du getan oder gelassen hast.
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen?; hat bereits ein Prozess stattgefunden?; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum? Welche ?
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwält:innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)
  • Kopien von Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?

Es ist wichtig, dass Du deinen Antrag frühestmöglich bei und stellst. Der Antrag muss spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein. Sonst können wir ihn in der Regel nicht mehr annehmen. Nur so kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden.

Dem Solidarverständnis der Roten Hilfe nach sollten ihr euch auch im Falle von Strafverfahren solidarisch und politisch verhalten und bestenfalls kein Aussagen machen. Vor allem Distanzierungen von Aktionsformen, politischen Idealen und Belastung anderer Genoss:innen (direkt oder indirekt) sind nicht Teil des Solidarverständnisses der Roten Hilfe. In solchen Fällen müsst ihr mit einer Kürzung des Unterstützungssatzes und ggf. mit einer vollständigen Ablehnung eures Antrags rechnen. Solltet ihr hierzu Fragen oder Unsicherheiten haben wendet euch gerne vor / im Rahmen der Antragsstellung an uns als eure Ortsgruppe. Wir kommen gerne mit euch ins Gespräch und erklären euch die Positionen der Roten Hilfe und die vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung.

Entscheidung über den Antrag

Nachdem wir deinen Antrag geprüft und ggf. mit dir Rücksprache gehalten haben und alles zusammen ist, werden wir als Ortsgruppe ein Votum für oder gegen eine Unterstützung abgeben und dies dann zusammen dem Bundesvorstand der RH zur Entscheidung vorlegen. Ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt wird dir dann schriftlich mitgeteilt. Die Entscheidung durch den Bundesvorstand kann 2 bis 3 Monate dauern.