Rechtshilfe Tipps

Was tun, wenn’s brennt? – Ruhe bewahren!

Tipps zum Umgang mit Polizei und Co. in Zusammenhang mit Demos und Aktionen findet ihr in unserer Broschüre „Was tun, wenns brennt?„. Dort findet ihr neben dem Demo 1×1 auch Infos zum weiteren Vorgehen und Formen der staatlichen Repression, als Antwort auf eurer politisches Engagement.

Was tun wenn’s brennt – Rechtshilfetipps (Ausgabe 2020) wtwb_2020_de_web.pdf
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Nach der Demo / Aktion

Wenn du in Kontakt mit der Polizei gekommen bist, kann ein sog. Ermittlungs- oder Vorverfahren eingeleitet werden. Das bedeutet erst einmal nur, dass es den Anfangsverdacht gibt, dass du eine angebliche Straftat begangen haben könntest. Nach Ende des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass du Polizei und Staatsanwaltschaft nicht hilfst, ihnen keinerlei Infos gibst, denn sie haben
ein Interesse daran, dass es zur Anklage kommt und werden jede Info gegen dich verwenden. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann es sein, dass die Polizei dich einlädt, dich um schriftliche Stellungnahme bittet oder dich zu Hause besucht.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn das im Schreiben suggeriert wird. Wenn es etwas klarzustellen gibt, kannst du das vor Gericht tun.


Aussageverweigerung

Die generelle Aussageverweigerung gegenüber den staatlichen Repressionsorganen galt in der Linken lange als strömungsübergreifender Konsens.

Mit wachsender Besorgnis beobachtet die Rote Hilfe seit Längerem, dass gegen diesen wichtigen Leitsatz zunehmend verstoßen wird. Neben der Hoffnung auf individuelle Vorteile durch Teil- oder gar ganzheitliche Aussagen gegenüber der Polizei und im Strafverfahren sind Unwissenheit und Unsicherheit die Hauptgründe dafür. Viele Betroffene lassen sich einschüchtern und sind schlecht oder nur unzureichend darüber informiert, dass sie das Recht auf Aussageverweigerung haben, wann sie davon Gebrauch machen können und mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist.

Generell gilt: Es ist immer die richtige Entscheidung, die Klappe zu halten, denn „harmlose“ oder gar „entlastende“ Aussagen, wie sie teilweise als „kreativer Umgang mit Polizei und Justiz“ propagiert werden, gibt es nicht!

Jeder noch so kleine, zunächst unbedeutend erscheinende Hinweis kann weitere Ermittlungen nach sich ziehen und unangenehme Folgen haben! Ob als Betroffene*r oder als Zeug*in – es gilt, Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft jegliche Information über unsere Strukturen vorzuenthalten, um uns und unsere Genoss*innen zu schützen!

Das Wissen und Bewusstsein über den richtigen Umgang mit staatlicher Repression muss deshalb kontinuierlich weitergegeben werden. Eine Möglichkeit dazu bietet unsere überarbeitete Broschüre zur Aussageverweigerung. Sie klärt über wichtige rechtliche Grundlagen auf und beleuchtet verschiedene Aspekte der staatlichen Repression und den richtigen Umgang mit diesen. Daneben geht sie auf einen heute brandaktuellen Punkt ein: den Auftritt in und den Umgang mit sozialen Medien.

Zur Broschüre „Aussageverweigerung“ als PDF Datei


Ihr habt einen Strafbefehl erhalten ? Auch hier heißt es erstmal Ruhe bewahren. Ihr solltet zunächst fristgerecht Einspruch einlegen. Die Rote Hilfe hat hierzu einen Einspruchsgenerator entwickelt, den ihr gerne nutzen könnte.

Zum Einspruchsgenerator der Roten Hilfe.

Mit dem Einspruch erhaltet ihr genug Zeit euch beraten zu lassen und im Anschluss in Ruhe zu überlegen, wie ihr weiter vorgehen wollt. Ihr können den Strafbefehl auch nachträglich noch akzeptieren, oder aber es mit anwaltlicher Unterstützung auf einen Prozess ankommen lassen. Außerdem zeigt ihr den staatlichen Repressionsbehörden, dass ihr euch und euren legitimen politischen Protest nicht einfach so kriminalisieren lasst. Häufig wird das Verfahren gegen euch nach Einspruch auch eingestellt, da dem Staat der Aufwand eines öffentlichen Prozesses mit nur geringen Beweismitteln oder geringer Bedeutung zu lästig ist.

Weitere Infos zum Thema Strafbefehle findet ihr im Infoflyer:

Tipps der Roten Hilfe e.V. zum Umgang mit Strafbefehlen
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Infoflyer: Hausdurchsuchung. Was tun?flyer_hausdurchsuchung_2021.pdf
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Infloflyer: Anquatschversuch – Was tun? Information der Roten Hilfe zu Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutzflyer_anquatsch_2021.pdf
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Infoflyer: Um Haaresbreite (DNA-Entnahme)DNA-Ansicht.pdf
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Infoflyer: Beugehaft ZeugenhaftBeugehaftAnsicht.pdf
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Infoflyer: Pfeffersprayflyer_pfefferspray_2019.pdf
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Infoflyer: Aussageverweigerungflyer_aussageverweigerung_2019.pdf
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Infoflyer: ED-Behandlungflyer_edbehandlung_2020.pdf
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Informiert euch und andere! Gebt Repression keine Chance! Denn: „Anna und Arthur halten (weiterhin)’s Maul!“